Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der USTOMED INSTRUMENTE Ulrich Storz GmbH & Co. KG
I. Geltungsbereich, allgemeine Bestimmungen
1. Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden Sie keine Anwendung.
2. Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, soweit wir sie nicht ausdrücklich anerkennen, selbst wenn wir in Kenntnis derartiger Bedingungen Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen.
3. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen oder künftigen Lieferverträge, ohne dass auf diese in jedem Einzelfall erneut hingewiesen werden muss.
4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die in unserem Online-Shop enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot über das in unserem Online-Shop integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er Waren in den Warenkorb gelegt und den Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde ein Angebot auch anderweitig, etwa per E-Mail, Fax, Online-Kontaktformular oder postalisch abgeben. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von 10 Tagen nach Zugang annehmen, sofern nicht eine bestimmte Annahmefrist ausdrücklich benannt wurde. Die Annahme kann innerhalb dieser Frist auch durch Zahlungsaufforderung oder durch vorbehaltlose Lieferung der bestellten Waren erfolgen.
2. Bei einer Bestellung von alkoholischen Getränken bestätigt der Kunde mit Abgabe der Bestellung, dass er volljährig ist. Die Abgabe von Spirituosen an Minderjährige ist gesetzlich verboten. Bei Lieferung von Spirituosen oder sonstigen Artikeln, die gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen unterliegen, erfolgt eine Übergabe der Ware nur an Empfangspersonen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Wir behalten uns eine Überprüfung des Alters durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei Bestellung und bei Übergabe der Ware durch den Zusteller vor.
3. Die in unserem Online-Shop, unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen und Produktbeschreibungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind; in keinem Fall handelt es sich um Garantieerklärungen. Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften oder im Zuge einer ständigen Produktweiterentwicklung bzw. -verbesserung erfolgen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
4. An den zu Aufträgen gehörenden Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Katalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte des geistigen Eigentums vor. Eine Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte, insbesondere Wettbewerber, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
III. Preise und Zahlung
1. Unsere Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Werk netto. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind die gesetzliche Umsatzsteuer sowie etwaige Zölle nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen. Im Falle der Versendung der Ware trägt der Kunde die Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten, einschließlich einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
2. Für die Zahlung stehen dem Kunden verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung (derzeit insbesondere: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal, Klarna oder Überweisung nach Rechnung). Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 14 Tage nach Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme des Vertragsgegenstandes in voller Höhe zur Zahlung fällig. Wir behalten uns jedoch, insbesondere bei Neukunden und Sonderanfertigungen, vor, Bestellungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
3. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Kunden statthaft. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere auch Ziff. VII. 2. dieser AGB unberührt.
4. Bei verspäteten Zahlungen berechnen wir ohne weitere Mahnung Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB. Das Recht weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. Zahlungen werden trotz einer anders lautenden Bestimmung des Kunden zunächst auf die jeweils älteste Schuld des Kunden angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
5. Bestehen nach Annahme von Bestellungen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder ist der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir vor Lieferung berechtigt, Sofortzahlung aller bestehenden Forderungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Aufforderung diesem Verlangen nicht nach oder wird die Schuld nicht beglichen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 20% der Auftragssumme als Entschädigung zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Das Recht weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sowie die Rechte aus § 321 BGB werden dadurch nicht berührt.
IV. Versand und Gefahrübergang, Teillieferungen
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk (ab unserer Betriebsstätte in 78532 Tuttlingen), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Wir haben, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, keine Verpflichtung die Lieferung ab Gefahrübergang gegen versicherbare Risiken zu versichern.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
V. Lieferfristen und Liefertermine
1. Es gelten nur die von uns in Textform bestätigten Lieferfristen/-termine. Lieferfristen/-termine sind unverbindlich, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Anderseitiges vereinbart wurde.
2. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung im Rückstand befindet. Lieferfristen verlängern sich zudem in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen und Obliegenheiten (z.B. Beschaffung erforderlicher Unterlagen, Genehmigung etwaiger Ausführungsvorlagen) nicht rechtzeitig erfüllt. Veranlasst der Kunde eine Vertragsänderung, aufgrund derer die Einhaltung der ursprünglichen Lieferfrist nicht möglich ist, verlängert sich die Lieferfrist ebenfalls in angemessenem Umfang.
3. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen bei Verzögerungen infolge nicht von uns zu vertretender Umstände, insbesondere bei Eintritt höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorismus, hoheitlichen Eingriffen) sowie nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten und bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten, sofern wir unsere Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Kunde als auch wir vom Vertrag zurücktreten.
4. Der Liefertermin ist stets eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5. Der Kunde hat uns im Falle des Verzugs der Lieferung in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
VI. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises samt Nebenforderungen vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern, jedoch weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
3. Der Kunde tritt die Rechte aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich des anerkannten Saldos aus einer Kontokorrentabrede bereits jetzt an uns ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, an uns abgetretene Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Diese Forderungsabtretung dient zur Sicherung aller Forderungen, auch der zukünftigen, aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
5. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen die Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zum Einzug abgetretener Forderungen. Die gesetzlichen Rechte eines - auch vorläufigen - Insolvenzverwalters bleiben hiervon unberührt.
VII. Prüfungspflicht des Kunden, Mängelrüge, Gewährleistung
1. Der Kunde hat Mängel an dem Liefergegenstand – mit Ausnahme von versteckten Mängeln – innerhalb von 7 Tagen nach der Anlieferung in Textform zu rügen, ansonsten gelten die Liefergegenstände als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen, in Textform zu rügen, ansonsten gelten die Liefergegenstände hinsichtlich dieser Mängel, spätestens jedoch 12 Monate nach Gefahrübergang, als genehmigt. Die Pflichten des Kunden aus § 377 HGB bleiben hiervon unberührt. Verhandlungen über eine Beanstandung stellen keinen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar.
2. Soweit der Liefergegenstand einen von uns zu vertretenden Mangel aufweist, sind wir nach unserer Wahl entweder zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) - jeweils vorbehaltlich nachfolgend Abs. 3 - berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde, sofern weitere Nacherfüllungsversuche für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Wegen eines nur unerheblichen Mangels kann der Kunde nur mit unserer Zustimmung vom Vertrag zurücktreten.
3. Sachmängelrechte können nur entstehen, wenn der Liefergegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufweist. Ausgeschlossen von der Mängelhaftung sind Rechte aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Lagerung, Verwendung, Reinigung, fehlerhafter Montage oder Behandlung des Liefergegenstandes, natürlicher Abnutzung oder ungeeigneten Verwendungsbedingungen.
4. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt grundsätzlich ein Jahr, beginnend mit dem Gefahrübergang.
5. Ergibt die Prüfung einer Mängelrüge, dass ein Mangel nicht vorliegt bzw. der Kunde für den Mangel verantwortlich ist, sind wir berechtigt, die durch die Überprüfung und ggfs. Beseitigung entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6. Für Schäden, die durch die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes verursacht werden, haften wir nur in den in Ziff. IX. genannten Grenzen.
VIII. Widerruf, Rücksendung
1. Dem Kunden steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2. Im Falle von Rücksendungen durch den Kunden, welche nicht infolge von Mängeln am Produkt erfolgen, entscheiden wir im Einzelfall, ob wir die Produkte zurücknehmen. Dies hängt maßgeblich vom bestellten Produkt sowie dessen Zustand ab. Sollten wir uns für die Rücknahme eines Produkts entscheiden, sind wir berechtigt, dem Kunden für die erforderlichen Prüfmaßnahmen sowie die Neuverpackung einen pauschalen Betrag in Höhe von 5 % des Kaufpreises für das zurückgenommene Produkt zu berechnen. Sollten wir uns im Einzelfall gegen eine Rücknahme entscheiden, teilen wir dies dem Kunden mit. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden die Produkte sodann nach Zahlungseingang erneut an den Kunden versandt.
IX. Haftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sog. Kardinalpflicht), d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
2. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1. Für alle Rechtsbestimmungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht).
2. Der Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art ist 78532 Tuttlingen (Bundesrepublik Deutschland). Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
3. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
Februar 2025